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Stiftungszweck

1. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, des Sports, der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Entwicklungszusammenarbeit, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Tier- und Naturschutzes sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  1. die Durchführung von Projekten, die jungen Menschen den Zugang zu kulturellen Angeboten ermöglichen oder erleichtern;

  2. die Durchführung von Projekten, die junge Menschen darin unterstützen, durch sportliche Betätigung Perspektiven auf eine eigenverantwortliche und menschenwürdige Existenz hin zu entwickeln;

  3. die Durchführung von Projekten, die junge Menschen darin unterstützen, durch geeignete Angebote das sportliche Talent zu fördern, insbesondere im Einklang mit notwendiger Schulausbildung (z. B. Sportinternate);

  4. die Durchführung von Projekten zur Verbesserung des Sportangebots an Schulen;

  5. die Durchführung von Projekten zur Unterstützung von Schulkindern mit Lernschwächen;

  6. die Unterstützung von Kadersportlern, die unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und finanziellen Situation keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten haben;

  7. die Erbringung kultureller Angebote auf kommunaler Ebene;

  8. Informationsprojekte, die darauf gerichtet sind, das Bewusstsein breiterer Bevölkerungsschichten für die Sorgen und Bedürfnisse so genannter randständiger Menschen in einer wohlhabenden Gesellschaft, wie der der Bundesrepublik Deutschland, weiter zu entwickeln;

  9. materielle und ideelle Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen (i. S. d. § 53 Abgabenordnung), insbesondere Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen sowie misshandelte Menschen;

  10. materielle Unterstützung von Not leidenden Menschen in Hungergebieten der Welt;

  11. materielle Unterstützung von Menschen, die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne des § 53 Abgabenordnung sind, insbesondere alte Menschen ohne ausreichende Altersversorgung;

  12. die Durchführung von Projekten zur Recherche und Dokumentation der Bedrohung und Ausbeutung von Wildtieren und ihrer Lebensräume, einschließlich der Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen;

  13. die Durchführung von Studien im Bereich des Schutzes von Wildtieren und Natur;

  14. die Durchführung von Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit im Bereich des Wildtier- und Naturschutzes;

  15. die Durchführung von Projekten zur Verbesserung der Erst- oder Notversorgung bei Krankheit oder Unfall;

  16. die Kooperation und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen im In- und Ausland, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie die Stiftung verfolgen.

  17. Projekte, durch die die Förderung von Kunst und Kultur sowie des Sports verwirklicht werden, sollen bevorzugt in den Heimatgemeinden der Stifter, Bietigheim-Bissingen und Freudental, durchgeführt werden.

2.​ Daneben kann die Stiftung auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts zur ideellen und materiellen Förderung der in vorstehend Abs. 1 genannten Zwecke vornehmen, insbesondere durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.

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